Das Präsidium des Bayerischen Musikrates hat sich ausführlich mit dem ORH-Bericht beschäftigt und zu diesem eine umfassende Stellungnahme formuliert, die wir hier auszugsweise veröffentlichen:
Die Situation des Musikunterrichts an den allgemein bildenden Schulen konnte dank unserer Bemühungen wie folgt stabilisiert bzw. verbessert werden:
- Musikunterricht wurde in den Stundentafeln des verkürzten Gymnasiums zum Vorrückungsfach
- Musikunterricht findet an Realschulen und am Gymnasium durchgängig statt
- Das Fach „Schulmusik“ kann alternativ mit einem wissenschaftlichen Beifach studiert werden
- Die Fremdsprachenfolge am musischen Gymnasium wurde modifiziert/modernisiert, so dass nicht mehr zwingend mit dem Fach „Latein“ in der 5. Jahrgangsstufe als erste Fremdsprache begonnen werden muss, sondern dass auch das Fach „Englisch“ möglich ist.
- Musik ist als Abiturprüfungsfach allen Widerständen zum Trotz wählbar geblieben, d. h. die befürchtete verpflichtende Abiturprüfung in einem naturwissenschaftlichen Fach, wie sie von zahlreichen Verbänden und Hochschulen gefordert worden ist, konnte verhindert werden, so dass Musik trotz Stärkung der Kernfächer im Abitur auch weiterhin den Status als Abiturfach wie bisher behält.
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit dem StMUK zur Ganztagsbetreuung
- Alle angehenden Grund- und Hauptschullehrer/innen müssen während des Studiums eine Pflichtlehrveranstaltung im Fach Musik belegen.
Der BMR war in Bezug auf die Landesstelle für Musik und die Lehrerfortbildung in großem Umfang tätig. Das Konzept einer Vernetzung gerade im Bereich der Lehrerfortbildung wird im Bayerischen Musikrat seit der Jahresarbeitstagung im Oktober 1999 „Bildung 2000“ intensiv diskutiert; zahlreiche Schritte sind in die Wege geleitet worden, um auch für den Musikbereich ein Pendant zur „Landesstelle für den Schulsport“ zu schaffen. Im Zusammenhang mit der Arbeitstagung 2005 wurden ein Konzept und ein Stufenplan für eine solche Landesstelle vorgelegt, welcher wiederholte Male in Gesprächen sowohl mit Abgeordneten des Bayerischen Landtags als auch mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus besprochen worden ist, ohne dass es bislang zu einer abschließenden Bewertung bzw. Entscheidung hierüber gekommen ist. Im Gegenteil: Sowohl Bildungspolitiker als auch Entscheidungsträger im Kultusministerium halten die Landesstelle nach wie vor für notwendig und sinnvoll, um insbesondere die Musiklehrer-Fortbildung bedarfsgenauer, zielgerichteter und synergetischer, damit effizienter und kostensenkender zu planen und durchzuführen, aber auch um die Zusammenarbeit von Musikbildungsträgern untereinander wie auch mit allgemein bildenden Schulen durch Netzwerkbildungen zu intensivieren.
Die Landesstelle wurde bislang noch nicht institutionalisiert. Zudem hat der BMR insbesondere zur Lehrerfortbildung verschiedene Maßnahmen für alle drei Fortbildungs-Ebenen ergriffen bzw. angeregt: lokal durch spezialisierte Lehrer/innen vor Ort, regional in Bezirken (wie z. B. jetzt für Schwaben initiiert), zentral für Multiplikatoren (so unser Projekt „Fortbildung von Lehrkräften zum Orff-Schulwerk“, welches vom StMUK finanziell unterstützt wird). Insoweit begrüßt der BMR auch die vom ORH vorgeschlagene Maßnahme eines Pilotprojektes „Netzwerk Musik“ im Bezirk Schwaben als ersten Baustein zu einer bayernweit wirksamen Landesstelle und greift diese Anregung gerne auf.
Dank unserer Bemühungen ist Musik ein eigenständiges Kapitel im neuen Bildungs- und Erziehungsplan Bayern geworden.
Infolge der Jahresarbeitstagung 2004 hat der BMR einen Roundtable eingerichtet, um eine Abstimmung von Ausbildungsinhalten zwischen Berufsfachschulen für Musik und Musikhochschulen herbeizuführen, welche dazu geeignet ist, in Umsetzung des Bologna-Prozesses auch modular verwendet zu werden. In der Diskussion über den Fortbestand des Ausbildungsortes Augsburg hat sich der BMR dezidiert für dessen Beibehaltung eingesetzt, dabei jedoch ein klares Fächerprofil und überhaupt eine Konzentration der Ausbildungsinhalte („nicht überall alles“) angemahnt.
Im ORH-Bericht ist von angeblich „nicht evaluierbaren Ergebnissen“ die Rede, obwohl dem ORH genügend Materialien über unsere Ergebnisse vorliegen. Die Effektivität eines Dachverbands kann nicht ausschließlich an leicht zählbaren konkreten Projekterfolgen gemessen werden, sondern es müssen auch die fachlichen Erträge von Arbeitstagungen, gutachterlicher oder konzeptionell-analytischer Tätigkeit berücksichtigt werden, welche von Ministerien und Landtag in deren Arbeit wiederholt verwertet worden sind. Der Geschäftsstelle des e. V. kann nicht angelastet werden, dass durch die Ausgliederung der Projekte in die GmbH die Arbeit im Generalsekretariat nicht so ohne weiteres und auf den ersten Blick ersichtlich und fassbar ist. Hinzu kommt die kontinuierliche Verzahnung der e. V.-Arbeitsebenen von Geschäftsstelle und Projekt-GmbH, wird doch jedes Projekt und jede Arbeitstagung von einem Präsidiumsmitglied betreut. Geschäftsstelle und GmbH sind also die gemeinsame Arbeitsplattform für den Bayerischen Musikrat e.V. und können daher nicht in einen künstlichen Gegensatz zueinander gebracht werden.
Was die konkrete „Evaluierbarkeit“ von Verbandsleistungen der letzten Jahre betrifft, seien beispielhaft über die bisher dargelegten Sachverhalte an weiteren Ergebnissen genannt:
Diese Liste könnte aufgrund der zahlreichen Aktivitäten noch erheblich erweitert werden und dient einer zusammenfassenden Übersicht.
Abschließend ist festzustellen, dass durch das ehrenamtliche Engagement geldwerte Leistungen für Staat und Gesellschaft erbracht werden und dass in Anbetracht dessen die hierfür aufgewandten staatlichen Fördermittel verhältnismäßig gering sind. Durch überzogene Kritik wird das umfangreiche ehrenamtliche Engagement des Bayerischen Musikrates und seiner Untergliederungen entmutigt und geschwächt. Müsste all das, was ehrenamtlich geleistet wird, institutionalisiert und damit bezahlt werden, käme dies den zuwendungsgebenden Freistaat wesentlich teurer.