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Universitäten entscheiden zukünftig über die Qualität der Basisqualifikation Musik

02.12.2010

Seit 2002 ist für alle Studierenden im Lehramt Grundschule der Nachweis einer Lehrveranstaltung aus der Didaktik des Fachs Musik Pflicht, sofern sie weder das Fach Musik als Unterrichtsfach noch im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt haben. Ausgewiesen als „Basisqualifikation" konnten die Studierenden die hier geforderten Fähigkeiten jedoch auch über außeruniversitäre Angebote erwerben. Zur Qualitätssicherung der musikalischen Grundausbildung reicht das nicht aus, stellte der Bayerische Musikrat nach eingehender Prüfung fest.


Er entwarf in Absprache und Übereinstimmung mit dem Arbeitskreis der Musikdidaktiker an den bayerischen Musikhochschulen und Universitäten sowie dem Landesverband Bayerischer Tonkü_nstler eine Präzisierung. Kultusminister Ludwig Spaenle begrüßte nun in einem Schreiben an BMR-Präsident Thomas Goppel die Empfehlung des BMR, die Basisqualifikation in Musik zukünftig als eine grundsätzlich an den Universitäten zu erwerbende Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung festzulegen und signalisierte, dass dieser Passus in die geplante Änderung der LPO I im Frühjahr 2011 aufgenommen wird.
Universitäten bestimmen zukünftig über die Basisqualifikation Musik der Lehramtsstudierenden
 
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